Urlaub im Trend 24
Wussten Sie schon ...
...dass das Bundesurlaubsgesetz verschiedene Arten von Urlaub unterscheidet? Neben dem wohl bekanntesten Erholungsurlaub gibt es noch weitere Formen der gesetzlich geregelten Freistellung von der Arbeit: Erziehungsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Bildungsurlaub, Sonderurlaub. Die Dauer eines Erholungsurlaubs wird in der Regel von den Tarifpartnern ausgehandelt und kann dabei von Branche zu Branche deutlich variieren.
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