Software im Trend 24
Wussten Sie schon ...
...dass sich der Begriff "Software" sich in zwei verschiedenen Kriterien unterscheiden lässt? 1. In Systemsoftware, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Computers erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere das Betriebssystem als auch zusätzliche Software wie systemnahe Software, Gerätetreiber usw. und 2. die Anwendungssoftware, die den Benutzer bei der Ausführung seiner Aufgaben unterstützt und ihm dadurch erst den eigentlichen, unmittelbaren Nutzen stiftet. Die Verbreitung und Nutzung von lizensierter Software unterliegt dem Urheberrecht. Freie Software darf von jedem genutzt, beliebig verändert und weiterverbreitet werden. Oft unterliegt dieses Recht gewissen Einschränkungen, wie zum Beispiel der Nennung des Autors oder die Verpflichtung, veränderte Versionen unter die gleiche Lizenz zu stellen (GPL).
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