Feinkost im Trend 24
Wussten Sie schon ...
...dass die Bezeichnung „Feinkost“ – wie das ähnliche „Delikatesse“ – nicht genauer zu definieren und gesetzlich nicht geregelt ist, also werblich beliebig verwendet werden kann? Als Feinkost werden besondere oder mit besonderer Sorgfalt ausgewählte Lebensmittel bezeichnet, die nicht zum alltäglichen Bedarf gehören. Feinkosterzeugnisse werden in allen Sparten des Lebensmitteleinzelhandels angeboten, speziell im so genannten Feinkost- und Delikatessenhandel.
Zur Homepage
|